Diplomatie und Handel

Handelsabkommen Ask-Nordheim
Vertrag zur Förderung des Handels

Vorbemerkung
"Die Landvogtin von Herzoglich Nordheim und der Graf von Ask vereinbaren zur Förderung gemeinsamer Interessen den regen Austausch von Waren – gemeinhin genennet Handel – zwischen vorgenannter Baronie des Herzogtums Weiden, wohl im Reiche der Mitte gelegen, und der bezeichneten Grafschaft zu Norburg im Born Land. Handel solle getrieben werden wohl zwischen den Unterzeichnern höchstselbst, wiewohl dieses Abkommen auch den Untertanen beider Landstriche den Austausch von Waren erlauben und selbigen fördern soll."
Zollaufhebung
"Zum Behufe der Erleichterung für all jene, welche nun wollten solcherlei Handel treiben, werden die Zölle erlassen an den Grenzen zu Herzoglich Nordheim für Waren welche aus Ask kommen und für die Baronie bestimmt seien und an den Grenzen zu Ask für Waren welche in Herzoglich Nordheim produzieret seien oder welche im Auftrage der Landvogtin geliefert würden. Dies gelte für jedermann, zuförderst aber für die herrschaftlichen Handelsgesandten."
Waren
"An Waren mit welchen jedermann Handel treiben möge, seien ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung genennet: Von Herzoglich Nordheim nach Ask mögen geliefert werden Rinder, Milchprodukte, Stoffe zu günstigen Konditionen sowie Bier, von Ask gen Herzoglich Nordheim seien es das gute Haarwasser vom Birkensafte, Harze, Wachs, Honig und Honigprodukte, dazu Felle, Schinken und Würste vom Wilde. Weitere Waren mögen nach Belieben ausgetauscht werden, so eine Nachfrage besteht."
"An Waren welche ausschließlich durch die Unterzeichnenden gehandelt werden dürfen, seien ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung genennet: Von Herzoglich Nordheim nach Ask mögen nach Aufkommen und Bedarf geliefert werden Falken aus Spillensteinscher Zucht, sowohl zur Jagd ausgebildet wie auch ungeschult, von Ask gen Herzoglich Nordheim mögen nach Aufkommen und Bedarf geliefert werden Schlachtrösser entstammend der Rasse der Pardviner Hünen aus Papelbissener Zucht, sowohl ausgebildet als auch nur erprobt oder gar ungeschult."
Schutz und Geleit
"Zum Schutze der Waren, der Transportmittel sowie der Menschen und Tiere, welche den Handel abzuwickeln hätten, treffen die Unterzeichner folgende Übereinkunft: Auf Grund und Boden der Grafschaft Ask stünden Handelszüge welche gemäß dieses Abkommens unterwegs seien, unter dem persönlichen Schutze der Grafen von Ask, auf Grund und Boden von Herzoglich Nordheim unter dem persönlichen Schutze der Landvogtin. Angriffe wider derlei Handelszüge seien wie Angriffe gegen Graf oder Landvogtin zu betrachten und die Übeltäter entsprechend scharf zu richten."
"So dies notwendig erscheint, mögen den Handeltreibenden oder den Ausführenden Gardisten beiseitegestellt werden - entweder bis zu den Grenzen des jeweiligen Landes oder nötigenfalls auch darüber hinaus. Gardisten für den Handel der Unterzeichnenden seien dabei eine kostenlose Geste, für solche für den Handel von Untergebenen mag ein angemessener Zins erhoben werden."
Ansprechpartner
"Für die Abwicklung aller Handelsangelegenheiten welchen dieser Vertrag zugrundeläge, bestimmen die Unterzeichner binnen des aktuellen Götterlaufes jeweils eine verantwortliche Person als Handelssubstitut."
Ausblick
"Möge dieser Vertrag stets im Geiste jener freundschaftlichen Beziehung zwischen den Unterzeichnern und ihrer Lande und nimmer nur den schnöden Worten nach gelesen werden. Die Unterzeichner erhoffen für die Zukunft dauerhafte, freundschaftliche Bande zwischen ihren Landen und vereinbaren zu diesem Zwecke, daß nimmer Unfriede herrschen möge zwischen der Baronie Herzoglich Nordheim und der Grafschaft Ask. So höheres Recht jemals Anderes fordern sollte, trachten die Unterzeichner zumindest nach Wahrung von Neutralität. Eine Ausweitung der hier getroffenen Vereinbarungen auf andere Handels- und Bündnispartner beider Länder wird als wünschenswert erachtet und kann im Einzelfall gemeinsam vereinbart werden."


für die Grafschaft Ask
Seine hochwohlgeborene Exzellenz
Wahnfried, 4. Graf von Ask,
Träger der Drachenschwingen,
Großmeister des Ordens der Jagd zu Ask,
Bornhauptmann und Ritter des Heiligen Ordens zur Wahrung,
1. Gesandter der Adelsversammlung des Bornlands für das Reich Rauls,
etc. pp.

für die Baronie Herzoglich Nordheim
Ihre Hochgeboren
Ilsewude v. Spillenstein-Harffenberg-Binsböckel auf Hölderling,
Landvogtin von Herzoglich Nordheim,
Baronin zur Bollinger Heide,
etc. pp.

geschrieben, gezeichnet und gesiegelt
Phex 1025 BF

geschehen
zu Elenvina im Herzogtum Nordmarken im Reiche Rauls