Orden der Jagd zu Ask

Allgemeines
Der "Orden der Jagd zu Ask", gestiftet am 1 Firun, also am Tag der Jagd 1010 BF (17 Hal) und offiziell gegründet zu Ask im Anschluß an die Drachenhatz zu Notmark am 1 Ingerimm 1010 BF., ist ein Ritterorden in drei Klassen. Großmeister ist auf alle Zeiten der jeweils amtierende Graf von Ask.
Die Klasse der Großjäger, die maximal 10 Mitglieder besitzen kann, ist sewerischen oder anderen, besonders verdienten Adligen vorbehalten. Die Inhaber der Hochämter des Ordens müssen der Klasse der Großjäger entstammen. Ferner obliegt es den Großjägern, zusammen mit dem Großmeister über die Aufnahme neuer Ordensmitglieder zu befinden.
Krieger, die die Schulungen einer entsprechenden Akademie durchlaufen und den Kriegerbrief erhalten haben oder aber die Empfehlung eines Fechtmeisters vorweisen können, können in die Klasse der Jagdmarschalle aufgenommen werden. Niemals können mehr als 15 Krieger Jagdmarschalle des Ordens sein.
Anderen Kandidaten steht lediglich der Weg in die dritte Klasse, die Klasse der Jagdritter, offen. Sie umfaßt maximal 25 Mitglieder.

Neben den "normalen" Ordensmitgliedern, besitzt der "Orden der Jagd" (so die Kurzform) noch einen arkanen und einen klerikalen Zirkel. In beiden können je zehn Jagdmarschalle und 15 Jagdritter aufgenommen werden.

Eine Ordensmitgliedschaft erlaubt zu jedem Zeitpunkt Zutritt nach Burg Ask sowie auf die "Jagdburg", den nahe Ask gelegenen Ordenssitz. Da die Aufnahme in den Orden der Erhebung in den Edlenstand entspricht - Ordensmitglieder werden (sofern sie nicht einen anderen Adelsrang innehaben) grundsätzlich mit "Ew. Ehren" angesprochen - sollten Ordensangehörige auch bei anderen sewerischen Adligen zuvorkommende Behandlung erfahren - vorausgesetzt, sie verhalten sich ebenfalls angemessen respektvoll.

Ziele des Ordens
Die hauptsächliche Aufgabe des Ordens ist es, verdiente "Streiter wider Trachen, Linthgewürm, geführlich Ungeheuer und widernatürlich Kreathurae" zu ehren. Selbstverständlich steht es dem Orden auch an, Maßnahmen gegen Bedrohungen durch die oben genannten Untiere einzuleiten oder eingeleitete Aktionen zu unterstützen, sei es durch die Entsendung von Ordenskriegern, Kriegsknechten und Wehrmaterial, sei es durch finanzielle Zuwendungen.
Bei allen derartigen Aktivitäten wägt der Ordenskonvent (bestehend aus dem Großmeister und den Großjägern) sorgfältig ab, welche Maßnahmen zu treffen sind. Er schließt sich weitgehend den Forderungen des im Mittelreich gültigen Garether Artenschutzgesetzes (GAG) von 1004 BF an und wird infolgedessen keine noch so abscheuliche Kreatur um ihrer selbst willen bedrohen, sondern nur um eine akute Gefährdung Wehrloser abzuwenden.
Als einem sewerischen Adelsorden obliegt dem Orden der Jagd zu Ask selbstverständlich auch die Pflege guter bornischer Sitten. Ein jedes Ordensmitglied ist daher gehalten, dem sewerischen Adel treu zu dienen und gute Kontakte zu pflegen. Der Orden versteht sich aber als grenzungebunden und wird sich auch anderen Hoheiten gegenüber inoffensiv und hochachtungsvoll verhalten, solange kein Affront gegen das Bornland, die sewerische Herrenschicht, den Orden, oder gar den Grafen von Ask erfolgt.
Intern strebt der Orden die unverbrüchliche Freundschaft seiner Mitglieder an; sie haben füreinander einzustehen und sich nach bestem Vermögen um einander zu kümmern. Keinesfalls darf Zwietracht zwischen Ordensbrüdern oder -schwestern herrschen. Alle ernsten Konflikte sind zum Zwecke der Ausräumung dem Kanzler sowie dem Wappenkönig bei Angehörigen des rondrianischen Zirkels, dem Lordmagister bei Angehörigen des arkanen Zirkels bzw. dem Ordensabt bei Angehörigen des klerikalen Zirkels zu vermelden, welche über geeignete Maßnahmen zu befinden haben.
Jedem Ordensangehörigen wird fernerhin ans Herz gelegt, sich stets ritterlich zu verhalten, wozu die folgenden Tugenden gehören: Aufrichtigkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, Gerechtigkeit und ein angemessenes Ehrgefühl.